Stand: 11.10.2007
§1 Allgemeines www.heizoelklick.de ist ein Onlineangebot der interaid GmbH (im Folgenden interaid / heizoelklick genannt) und beinhaltet einen Online-Preisrechner mit Bestellfunktion für Heizöl. Im Rahmen einer Vetragspartnerschaft vergibt interaid Vertriebsrechte an regional ansässige Heizölhändler (Vertragshändler) und gewährt diesen für das jeweilige Liefergebiet einen Gebietsschutz. Der Heizölvertrieb erfolgt erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vertragshändlers. Interaid stellt lediglich die technische Lösung und das Vertriebskonzept zur Verfügung. Weiterhin sichert interaid die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Handelsplattform und unterstützt die Vertragshändler durch gebündelte Marketingaktivitäten.
§2 Vertragsabschluß Mit Auslösung einer Heizölbestellung zu einem auf heizoelklick veröffentlichten Tagespreis gibt der Verbraucher (privater oder gewerblicher Käufer) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Über den avisierten Kaufvertrag werden beide Parteien (der Verbraucher als Käufer und der Heizölhändler als Verkäufer) durch eine e-mail informiert, die alle relevanten Daten enthält. Käufer und Verkäufer sind angehalten sich schnellstmöglich telefonisch (od. auch schriftlich) in Verbindung zu setzen, um den Kaufvertrag zu bestätigen und einen Liefertermin zu vereinbaren. Hiermit gilt der Liefervertrag/Kaufvertrag unter Bezugnahme auf § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB als verbindlich geschlossen. Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung des Heizöls. Egal, wie sich der Ölpreis in der Zwischenzeit entwickelt. Das Rechtsgeschäft für die Lieferung kommt direkt zwischen dem jeweiligen Vertragshändler von heizoelklick (Verkäufer) und dem Verbraucher (Käufer) zustande. Zwischen Verbraucher und interaid als Betreiber von heizoelklick entsteht keine Vertragsbeziehung. Für alle Heizölbestellungen über heizoelklick gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Heizölhändlers (s.u.).
§3 Preise Die auf der Website von heizoelklick veröffentlichten Preise für Heizölprodukte (Heizöl EL, Super Heizöl EL, und Heizöl EL schwefelarm) sind freibleibende Angebote des jeweiligen Vertragshändlers. Soweit nicht anders angegeben beinhalten alle Endpreise die gesetzl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, die Anlieferung frei Haus und alle sonstigen Steuern und Abgaben. Maßgeblich für den Abschluß ist immer der angezeigte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese Preis gilt bis zur Lieferung. Um Systemfehler und Fehlbestellungen auszuschließen bedarf es jedoch für einen rechtsgültigen Liefervertrag immer der entgültigen Bestätigung des Preises im Zuge der telefonischen (od. schriftlichen) Auftragsbestätigung durch den jew. Vertragshändler. Der Endpreis ergibt sich aus der tatsächlich abgenommenen Ölmenge. Weicht die abgenommene Liefermenge mehr als 10 % von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Vertragshändler berechtigt, den Literpreis entsprechend anzupassen.
§4 Lieferbedingungen Die Vertragshändler von heizoelklick verpflichten sich, ausschließlich Qualitätsheizöl nach DIN 51603-1 und ggf. handelsübliche Markenadditive zu liefern. Die Liefermenge ist mittels eines amtlich geeichten Zählers am Fahrzeug, temperaturkompensiert auf 15 °C nachzuweisen. Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme des Ware verfügt und dieser den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die gemachten Angaben, insb. im Optionsfeld "Sparoptionen und Extras" müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Andernfalls ist der jeweilige heizoelklick-Vertragshändler berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen oder die Lieferung abzulehnen. Wenn vom jeweiligen Vertragshändler nicht anders angegeben müssen sich die einzelnen Abladestellen bei einer Sammelbestellung im Umkreis von 8 km befinden. Die zur Betankung erforderliche Schlauchlänge darf die vom jeweiligen Vetragshändler angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
§5 Bezahlung Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in bar oder mit EC-Cash (Maestro-Karte) am Fahrzeug.
§6 Datenschutz Die für die Geschäftsabwicklung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Kundendaten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Ausführung des Auftrags an den jeweiligen Vertragshändler weitergeleitet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten, insbesondere zu Werbezwecken erfolgt nicht.
§7 Computersystem Interaid übernimmt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten von heizoelklick und des Bestellsystems und eventuell daraus entstehender Schäden.
§8 Seiteninhalte und Marktinformationen Interaid / der anbietende Heizölhändler (jew. Vertragshändler) behält sich die Rechte an den Seiteninhalten, veröffentlichten Marktinformationen und Heizölpreisen vor. Jede Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist ohne die schriftliche Zustimmung von interaid / dem jew. Vertragshändler untersagt. Alle auf heizoelklick veröffentlichten Nachrichten und Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Für alle vom jew. Vetrgashändler selbstständig eingestellten Inhalte, ist dieser alleinig verantwortlich.
§9 Allgemeine Haftung und Gewährleistung Interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen und für direkte Schäden oder Folgeschäden. Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
§10 Schlussbestimmungen Für alle Rechtstreitigkeiten der interaid GmbH mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen, ist der alleinige Gerichtsstand Berlin. (Für den anbietenden Heizölhändler gilt immer dessen Gerichtsstand als vereinbart!). Dasselbe gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, wenn die vorstehenden Bedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen. Änderungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch interaid.
Ergänzende AGB der Firma
Killisperger GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Killisperger GmbH
1. Allgemeines Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderungen. Abweichungen von den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder inzwischen zu Ausführungen gelangten.
2. Preise Die Berechnung der Ware erfolgt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, zu unseren am Tage der Bestellungen geltenden Preise. Mehrkosten, die infolge außergewöhnlicher Umstände gem. Ziff. 7a bis d für die Versorgung unserer Standorte und/oder durch die Belieferungen der vom Käufer gewünschten Empfangstelle entstehen, berechtigen uns, die sich dadurch für die verkaufte Ware ergebende Mehrbelastung in Rechnung zu stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend zu erhöhen. Wird wegen dieser Mehrbelastung die Abnahme der bestellten Ware verweigert, so sind wir berechtigt, wegen des nicht erfüllten Teiles unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten. Im kaufmännischen Geschäftverkehr sind wir jederzeit zur Ausübung der oben genannten Rechte befugt, wenn sich zwischen Vertragabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unserer Herstellungskosten, Frachten, Steuern, Zölle, Umschlagskosten, sonstige Versandspesen und Abgaben erhöhen. Rückwirkend eingeführte oder erhöhte Belastungen dieser Art können dem Käufer in Rechnung gestellt werden, auch wenn die Bezahlung der Rechnung schon erfolgt ist.
3. Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Absendung ab unserem Versandwerk oder –lager auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögerte sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Käufers. Die anstandslose Übernahme der Umhüllung durch die Eisenbahn, den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Abholer gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit der Umhüllung. Jeder später erhobene Einspruch wegen Gewichtsverluste oder Beschädigungen ist ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer der Lieferung von ihm festgestellte Beschädigungen beim Frachtführer rügt und durch diesen aufnehmen lässt. Mangels besonderer Weisung des Käufers erfolgt die Wahl der Beförderungsart durch uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste Verachtung.
4. Lieferzeit Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur dann, wenn wir eine bestimmte Lieferfrist schriftlich anerkannt haben. Wir sind berechtigt, ohne dass der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen kann, die Lieferung einzuschränken, hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten bei a) Fällen höherer Gewalt, wie Streik, behördliche Maßnahmen, Feuer und Explosionen in uns zur Verfügung stehenden Lägern, b) Jeder Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit durch Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen, c) Wegfall der Bezugsmöglichkeiten, d) Verteuerung durch Devisen- oder Währungsverhältnisse. Stehen die für den Verkauf vereinbarten Versandbehälter nicht zur Verfügung, sind wir berechtigt, den Versand so lange zurückzustellen, bis diese verfügbar sind. Für den Fall, dass wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, in Liefer- und/oder Transportschwierigkeiten geraten, gelten folgende Bedingungen: 1) Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Warenmengen zur Lieferungen verpflichtet. Sollten die zur Verfügung stehenden Warenmengen zu Befriedigung aller Warengläubiger nicht ausreichen, so sind wir berechtigt, bei allen Lieferverpflichtungen gleichmäßige Kürzungen vorzunehmen. Nehmen wir, um unsere Lieferverpflichtungen erfüllen zu können, bisher nicht oder nicht in diesem Umfange zu benutze Transportmöglichkeiten in Anspruch und tritt hierdurch eine Verteuerung der Ware ein, so werden wir die entsehenden Mehrkosten dem Kaufpreis zuschlagen, auch dann, wenn Festpreis vereinbart wurde. Sollte Käufer die Übernahme der Mehrkosten ablehnen, so sind wir berechtigt, ohne Zahlung von Schadensersatz vom Vertrage zurückzutreten 2) Werden ab einer bestimmten Lieferstelle von uns Abholung oder Versendung der Ware vereinbart und sind wir später aus Gründen gem. a bis d nicht in der Lage, diese Lieferstelle ausreichend mit Ware zu versorgen, so sind wir berechtigt, die Lieferungen ab einer anderen Lieferstelle vorzunehmen. Zusätzliche Frachten und sonstige Nebenkosten, die hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Sollte Käufer den Bezug von einer anderen Lieferstelle ablehnen, so können wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrage zurücktreten.
5. Haftung für Erfüllungsgehilfen Bei Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen entstehen, haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Schaden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar war.
6. Mängelrügen Mängelrügen können nur vor Verwendung der von uns gelieferten Ware geltend gemacht werden, vorausgesetzt, dass die Ware noch unvermischt und unterscheidbar im Besitz des Käufers oder aber der Käufer in Gegenwart eines Vertreters von uns mindestens 1 kg der beanstandeten Ware als Muster gezogen hat. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn uns eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen den Frachtführer hat der Käufer gleichzeitig und unabhängig von der Mängelrüge gegenüber uns Sorge zu tragen. Die Kosten der Nachprüfung usw. trägt die unterliegende Partei. Außer dem Recht auf Wandlung stehen dem Käufer keine weiteren Ansprüche zu, insbesondere nicht auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art.
7. Zahlungen Die Zahlungen haben in bar ohne jeden Abzug binnen einer Woche nach Lieferung bzw. Rechnungsdatum zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist entscheidend der Zeitpunkt der Gutschrift auf eines unserer Konten. Jedes Geschäft für sich. Maßgebend für das Rechnungsdatum ist der Liefertag. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, sind wir berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 4% zuzüglich MwSt. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Gegenansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Diese Regelung gilt im kaufmännischen Verkehr auch für die Zurückbehaltung.
8. Zahlungsverzug Zahlungsverzug bei einem Lieferungsvertrag berechtigt uns, von allen bestehenden Lieferungsverträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können ferner die sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer verlangen und die Lieferung so lange einstelle, bis diese Verpflichtungen erfüllt sind.
9. Eigentumsvorbehalt – Sicherheitsleistung Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach Eingang aller Zahlungen auf den Käufer über. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wie das Eigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer verpflichtet sich, diese Waren für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt schon jetzt der Käufer seine Ansprüche gegen der Dritter in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zu der neuen Sache ab. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der Käufer ist jedoch auf verlangen verpflichtet, Einzelabtretungserklärung zu erteilen, die Drittschuldner aufzugeben und diese die Abtretung anzuzeigen. Über unsere Vorbehaltsware darf der Käufer nicht durch Verpfändung, Sicherungsübereignung oder in ähnlicher Weise verfügen. Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % werden wir auf Verlangen voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.
10. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Lieferungen – einschließlich der frachtfreien – ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Augsburg. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir berechtigt, Rechte und Pflichten aus abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen. Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, Augsburg. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
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