AGB

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extraleicht Mineralölhandel

extraleicht Heizöl

Immer günstige Heizölpreise

Ihr Vorteil:

Qualitätssicherheit:
Sie erhalten ausschließlich Heizöl nach DIN 51603-1 aus amtlich geeichten Fahrzeugen

Preissicherheit:
Keine versteckten Kosten.
Der vereinbarte Heizölpreis gilt bis zur Lieferung und die Heizölpreise sind immer so günstig wie möglich kalkuliert. Die Tagespreise für Heizöl werden fortlaufend an die aktuellen Börsenkurse angepasst.

 Datensicherheit:
Ihre Daten erhält ausschließlich der Heizölhändler. Heizoelklick ist kein Vermittlungsgeschäft. Sichere Datenübertragung per SSL

...Heizölpreise für weitere Städte

AGB

Stand: 11.10.2007

§1 Allgemeines
www.heizoelklick.de ist ein Onlineangebot der interaid GmbH (im Folgenden interaid / heizoelklick genannt) und beinhaltet einen Online-Preisrechner mit Bestellfunktion für Heizöl. Im Rahmen einer Vetragspartnerschaft vergibt interaid Vertriebsrechte an regional ansässige Heizölhändler (Vertragshändler) und gewährt diesen für das jeweilige Liefergebiet einen Gebietsschutz. Der Heizölvertrieb erfolgt erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vertragshändlers. Interaid stellt lediglich die technische Lösung und das Vertriebskonzept zur Verfügung. Weiterhin sichert interaid die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Handelsplattform und unterstützt die Vertragshändler durch gebündelte Marketingaktivitäten.

§2 Vertragsabschluß
Mit Auslösung einer Heizölbestellung zu einem auf heizoelklick veröffentlichten Tagespreis gibt der Verbraucher (privater oder gewerblicher Käufer) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Über den avisierten Kaufvertrag werden beide Parteien (der Verbraucher als Käufer und der Heizölhändler als Verkäufer) durch eine e-mail informiert, die alle relevanten Daten enthält. Käufer und Verkäufer sind angehalten sich schnellstmöglich telefonisch (od. auch schriftlich) in Verbindung zu setzen, um den Kaufvertrag zu bestätigen und einen Liefertermin zu vereinbaren. Hiermit gilt der Liefervertrag/Kaufvertrag unter Bezugnahme auf § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB als verbindlich geschlossen. Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung des Heizöls. Egal, wie sich der Ölpreis in der Zwischenzeit entwickelt. Das Rechtsgeschäft für die Lieferung kommt direkt zwischen dem jeweiligen Vertragshändler von heizoelklick (Verkäufer) und dem Verbraucher (Käufer) zustande. Zwischen Verbraucher und interaid als Betreiber von heizoelklick entsteht keine Vertragsbeziehung. Für alle Heizölbestellungen über heizoelklick gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Heizölhändlers (s.u.).

§3 Preise
Die auf der Website von heizoelklick veröffentlichten Preise für Heizölprodukte (Heizöl EL, Super Heizöl EL, und Heizöl EL schwefelarm) sind freibleibende Angebote des jeweiligen Vertragshändlers. Soweit nicht anders angegeben beinhalten alle Endpreise die gesetzl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, die Anlieferung frei Haus und alle sonstigen Steuern und Abgaben. Maßgeblich für den Abschluß ist immer der angezeigte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese Preis gilt bis zur Lieferung. Um Systemfehler und Fehlbestellungen auszuschließen bedarf es jedoch für einen rechtsgültigen Liefervertrag immer der entgültigen Bestätigung des Preises im Zuge der telefonischen (od. schriftlichen) Auftragsbestätigung durch den jew. Vertragshändler. Der Endpreis ergibt sich aus der tatsächlich abgenommenen Ölmenge. Weicht die abgenommene Liefermenge mehr als 10 % von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Vertragshändler berechtigt, den Literpreis entsprechend anzupassen.

§4 Lieferbedingungen
Die Vertragshändler von heizoelklick verpflichten sich, ausschließlich Qualitätsheizöl nach DIN 51603-1 und ggf. handelsübliche Markenadditive zu liefern. Die Liefermenge ist mittels eines amtlich geeichten Zählers am Fahrzeug, temperaturkompensiert auf 15 °C nachzuweisen. Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme des Ware verfügt und dieser den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die gemachten Angaben, insb. im Optionsfeld "Sparoptionen und Extras" müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Andernfalls ist der jeweilige heizoelklick-Vertragshändler berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen oder die Lieferung abzulehnen. Wenn vom jeweiligen Vertragshändler nicht anders angegeben müssen sich die einzelnen Abladestellen bei einer Sammelbestellung im Umkreis von 8 km befinden. Die zur Betankung erforderliche Schlauchlänge darf die vom jeweiligen Vetragshändler angegebene Obergrenze nicht überschreiten.

§5 Bezahlung
Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in bar oder mit EC-Cash (Maestro-Karte) am Fahrzeug.

§6 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Kundendaten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Ausführung des Auftrags an den jeweiligen Vertragshändler weitergeleitet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten, insbesondere zu Werbezwecken erfolgt nicht.

§7 Computersystem
Interaid übernimmt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten von heizoelklick und des Bestellsystems und eventuell daraus entstehender Schäden.

§8 Seiteninhalte und Marktinformationen
Interaid / der anbietende Heizölhändler (jew. Vertragshändler) behält sich die Rechte an den Seiteninhalten, veröffentlichten Marktinformationen und Heizölpreisen vor. Jede Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist ohne die schriftliche Zustimmung von interaid / dem jew. Vertragshändler untersagt.
Alle auf heizoelklick veröffentlichten Nachrichten und Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Für alle vom jew. Vetrgashändler selbstständig eingestellten Inhalte, ist dieser alleinig verantwortlich.

§9 Allgemeine Haftung und Gewährleistung
Interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen und für direkte Schäden oder Folgeschäden. Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

§10 Schlussbestimmungen
Für alle Rechtstreitigkeiten der interaid GmbH mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen, ist der alleinige Gerichtsstand Berlin. (Für den anbietenden Heizölhändler gilt immer dessen Gerichtsstand als vereinbart!). Dasselbe gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, wenn die vorstehenden Bedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen. Änderungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch interaid.



Ergänzende AGB der Firma extraleicht Mineralölhandel e.K.

Präambel: Wir liefern an Unternehmer im Sinne §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, sowie an Privathaushalte
grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen
des Abnehmers - setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.

§1 Angebot und Annahme
a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Aufträge sind für uns erst verbindlich,
wenn uns soweit wir sie schriftlich bestätigt oder mit deren Ausführungen
begonnen haben. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen und Garantien unserer
Angestellten - ausgenommen Organe, Prokuristen und Generalbevollmächtigte -
Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung verbindlich. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis muss selbst
wieder schriftlich erfolgen.
b) Ergänzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie "cirka", "wie bereits geliefert",
"wie gehabt" oder ähnliche Zusätze beziehen sich in unserm Angeboten
ausschließlich auf die Qualität oder Quantität der Ware, nicht aber auf den Preis.
Solche Angaben in Bestellungen werden von uns entsprechend verstanden und
ggf. ist eine Bestätigung entsprechend gemeint.
c) Mengenangaben gelten stets als ungefähr. Sicherheitstechnisch- und
abfüllbedingte Abweichungen von 10% +/- gelten als vertragsgemäß bei
Lieferungen in aufsetz-, fest verbundenen Tanks oder Silofahrzeugen.
Mindermengenabweichungen werden in der Rechnung nur erhöhend
berücksichtigt. Bei Abweichungen über 10% zwischen Bestellmenge und
Abnahmemenge behalten wir uns vor, entsprechende Aufschläge zu berechnen.
§2 Kaufpreis und Zahlung
a) Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt aufgrund der von uns oder unserem
Lieferwerk festgestellten Mengen bzw. Gewichte. Die Berechnung kann jedoch
aufgrund der Empfänger festgestellten Mengen bzw. Gewichte erfolgen, wenn die
Feststellung mittels geeichter Waagen erfolgt ist und die Waren auf unsere Gefahr
transportiert worden sind.
b) Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei der Lieferung der Ware, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart ist. Eine A-Konto Zahlung ist ebenfalls möglich.
c) Wir behalten uns vor, vom Fälligkeitstage an Fälligkeitszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
d) Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und behalten uns vor, einen
weitergehenden Schaden geltend zu machen.
e) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten als
Zahlung, wenn sie vorbehaltlos eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu
Lasten des Käufers.
f) Der Käufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte
stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
g) Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in für die
Geschäftsbeziehung nicht unerheblicher Höhe - 20% der Rechnungssumme eines
Monats, ermittelt als Durchschnitt aus den 12 Monaten vor Verzugsbeginn - in
Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
sofort fällig - ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln. Wir sind dann weiter
berechtigt, Barzahlung von einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen.
Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht
beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
wegen Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung zu verlangen. Das gilt
insbesondere für vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte.
Sollten uns Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche
Vermögensverschlechterung des Käufers hinweisen, sind wir berechtigt,
Barzahlung vor der Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas
anderes vereinbart war, sowie unsere nicht verjährten Forderungen aus der
laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
h) Bei bereits bestätigten Aufträgen fallen bei einer Stornierung 15% des netto
Warenwertes zzgl. ges. MwSt. an, mindestens jedoch eine Stornogebühr von
95,00 Euro zzgl. ges. MwSt. Das 14-Tägige Widerrufsrecht greift bei
Börsengehandelten Gütern nicht. Dem Käufer wird der Nachweis eines niedrigeren
Schadens ausdrücklich gestattet
i) Leerfrachten in Höhe von 60,00 zzgl. ges. MwSt. werden berechnet, wenn zum
bestätigten Liefertermin niemand zur Warenannahme anwesend ist.
k) Bei Eil- und Sonderlieferungen fallen zusätzliche Frachtkosten in Höhe von bis
zu 85,00 Euro zzgl. ges. MwSt. an.
§3 Lieferung
a) Die vereinbarten Lieferfristen und -Termine gelten stets als ungefähr, wenn nicht
ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist.
b) Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren (Streckengeschäfte) sind
Liefertermin und -frist eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk so rechtzeitig
verlässt, dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger
eintrifft.
c) Ereignisse höherer Gewalt - wozu auch öffentlich rechtliche Beschränkungen
sowie Streik und Aussperrung gehören - berechtigen uns, vom Vertrage
zurückzutreten. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung ist in solchen Fällen
ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch
unsern Vorlieferanten, die wir nicht verschuldet haben. Wir sind verpflichtet, den
Käufer von solchen Ereignissen unverzüglich zu informieren. Der Käufer ist dann
ebenfalls berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
d) Geraten wir in Lieferverzug, so ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene
Nachfrist zu setzen und kann nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrage
zurücktreten. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung kann er nach erfolglosem
Ablauf der Nachfrist nur verlangen, wenn der Lieferverzug eingetreten und durch
eine Zumindest fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unseres
gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
§4 Versendung und Annahme
a) Die Gefahren des Transports ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers,
auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus, außer wenn wir den
Transport mit eigenen Fahrzeugen von unserem Betrieb oder Lager aus
durchführen.
b) Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem Käufer bzw. seinen
Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften bzgl. des Gefahrguttransports.
c) Das Abladen und Einlagern der Ware ist in jedem Falle Sache des Käufers.
d) Bei Lieferungen in Tankfahrzeugen und Aufsetztanks hat der Empfänger für
einen einwandfreien technischen Zustand seiner Tanks oder sonstigen
Lagerbehälter zu sorgen und den Anschluss der Abfüllleitungen an sein
Aufnahmesystem in eigener Verantwortung zu veranlassen. Unsere Verpflichtung
beschränkt sich auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen.
e) Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen bzw. Abtanken darüber hinaus
behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden
verursachen, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als unsere
Erfüllungsgehilfen.
f) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei der Belieferung durch
dritte Beförderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung des
Verkäufers hergeleitet werden könnte, Die Haftung der Dritten bleibt unberührt.
§5 Verpackung
a) Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese spätesten
innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen beim Käufer von diesem in entleertem,
einwandfreiem Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns
zurückzusenden oder ggf. frei unser Fahrzeug gegen Empfangsbestätigung
zurückzugeben.
b) Kommt der Käufer der unter a) genannten Verpflichtung nicht fristgemäß nach,
sind wir berechtigt, für die über 30 Tage hinausgehende Zeit eine angemessene
Gebühr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur Rückgabe unter
Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis zu
verlangen.
c) Die Angebrachten Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Leihverpackung
darf nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut befüllt werden. Für
Wertminderung, Vertauschen und Verlust haftet der Käufer ohne Rücksicht auf
Verschulden. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserm Betrieb. Eine
Verwendung als Lagerbehälter oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig, soweit
dies nicht vorher schriftlich vereinbart ist.
d) Bei Lieferungen in Kesselwagen hat der Käufer in eigener Verantwortung für
schnellste Entleerung und Rücksendung an uns oder die angegebene Anschrift zu
sorgen. Im Falle einer vom Käufer zu vertretenden Verlängerung der Standzeit in
seinem Betrieb geht die hierfür anfallende Kesselwagenmiete zu Lasten des
Käufers.
§6 Eigentumsvorbehalt
a) Das Eigentum an der Ware geht erst mit restloser Bezahlung des Kaufpreises
und aller anderen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns auf den Käufer über.
Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet
werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
unserer Saldoforderung. Das Eigentum geht auf den Käufer spätestens in dem
Zeitpunkt über, in dem wir unstreitig keine Forderung mehr gegen ihn haben.
b) Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß
erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen
Geschäftsgang unter der Bedingung befugt, dass seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung gemäß e) auf uns übergehen.
c) Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer
Nachfristsetzung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, ohne weitere
Nachfristsetzung und ohne Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware
herauszuverlangen. Zum Zwecke der Rücknahme sind wir ggf. berechtigt, den
Betrieb des Käufers zu betreten.
d) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten. Wir gelten als Hersteller i.S.d. §950 BGB und erwerben Eigentum an
den Zwischen- und Endprodukten im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware ermächtigt.
Werden uns Tatsachen bekannt, die auf eine wesentliche
Vermögensverschlechterung des Käufers hinweisen, so hat der Käufer auf unser
Verlangen die Abtretung seinen Abnehmen mitzuteilen, sich jeder Verfügung über
die Forderungen zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand
der in unseren Eigentum stehenden Waren und die an uns abgetretenen
Forderungen zu geben sowie die Unterlagen zur Geltendmachung der
abgetretenen Forderungen auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware
und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
e) Der Käufer tritt hiermit die durch Weiterveräußerung Vorbehaltsware
entstehenden Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung aller unserer Forderungen
an uns ab. Veräußert der Käufer Ware, an der wir gemäß Buchstabe d) nur
anteiliges Eigentum haben, so zediert er uns die Ansprüche gegen die Dritten
zum entsprechenden Teilbetrag. Verwendet der Käufer die Vorbehaltsware im
Rahmen eines Werk- (oder ähnlichen) Vertrages, so tritt er die (Werklohn-)
Forderung in Höhe des Rechnungswertes unserer hierfür eingesetzten Waren an
uns ab.
f) Der Käufer ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der
Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware ermächtigt.
Werden uns Tatsachen bekannt, die auf eine wesentliche
Vermögensverschlechterung des Käufers hinweisen, so hat der Käufer auf
unser Verlangen die Abtretung seinen Abnehmen mitzuteilen, sich jeder
Verfügung über die Forderungen zu enthalten, uns alle erforderlichen
Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und
die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie die Unterlagen zur
Geltendmachung der abgetretenen Forderungen auszuhändigen. Zugriffe
Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sind uns
unverzüglich mitzuteilen.
g) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung
gegen den Käufer um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigaben von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
§7 Gewährleitungsrechte, Prüf- und Rügepflichten des Käufers
a) Für Sachmängel haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
wahlweise auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) oder
Kaufpreisminderung, wenn neben den gesetzlichen die folgenden
Vorraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der
Anlieferung nachdem handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird
die Ware in Versandstücken geliefert, so hat der zusätzlich die Etikettierung
eines jeden einzelnen Versandstücks auf Übereinstimmung mit der Bestellung
zu überprüfen.
Außerdem hat er sich vor dem Abtanken durch Probenahme nach den
handelsüblichen Gepflogenheiten von der vertragsgemäßen Beschaffenheit
der Ware zu überzeugen.
2. Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Käufer unverzüglich
schriftlich zu rügen.
3. Unterlässt der Käufer die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen
festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverzüglich, so gilt die Ware
als genehmigt. Das gleiche gilt im Fall einer irrtümlichen Falschlieferung, und
zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der
Ware durch den Käufer als ausgeschlossen betrachtet werden musste.
4. Bei einem versteckten Mangel hat der Käufer unverzüglich nach Entdeckung
des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt.
b) Das Recht des Käufers, im Falle eines Sachmangels unter den
Vorraussetzungen des §437 Nr. 2 B vom Vertrag zurückzutreten, bleibt
unberührt.
c) Für Sachmängel haften wir auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen nach Maßgabe des folgenden §8.
§8 Haftung für Schäden
a) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den
nachstehenden Bedingungen unberührt, ebenso Fälle, in denen wir bei
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit auch für fahrlässige
Vertragsverletzung haften.
b) Für Schäden, die durch Mängel der Kaufsache, irrtümliche Falschlieferung
oder Mängel der Verpackung an Rechtsgütern des Käufers einschließlich
seines Vermögens entstehen, haften wir wie folgt:
1. Soweit Schäden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten
vermieden werden können, ist jede Art der Haftung unserseits
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Verhalten
unserer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Käufers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
2. Soweit Schäden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers entstehen,
haften wir nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung.
c) Für andere als die vorstehend geregelten Schäden stehen wir - unabhängig
vom Haftungsgrund wie unerlaubte Handlung oder Vertragspflichtverletzung -
nur ein, wenn sie durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlung
unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
d) Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten
Zwecke, es sei denn, der beabsichtigte Zweck ist schriftlich Vertraginhalt
geworden. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder
Empfehlung nur dann, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
e) Mängelansprüche hinsichtlich der gelieferten Produkte verjähren nach
einem Jahr.
§9 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatoresche Klausel
a) Gerichtsstand ist unser Firmensitz.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
UN- Kaufrechts in der jeweils geltenden Fassung (Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf CISG
vom 11. April 1980).
c) Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so
sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingen solche Regelungen treten, die
dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der
beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.