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Qualitätssicherheit:
Sie erhalten ausschließlich Heizöl nach DIN 51603-1 aus amtlich geeichten Fahrzeugen

Preissicherheit:
Keine versteckten Kosten.
Der vereinbarte Heizölpreis gilt bis zur Lieferung und die Heizölpreise sind immer so günstig wie möglich kalkuliert. Die Tagespreise für Heizöl werden fortlaufend an die aktuellen Börsenkurse angepasst.

 Datensicherheit:
Ihre Daten erhält ausschließlich der Heizölhändler. Heizoelklick ist kein Vermittlungsgeschäft. Sichere Datenübertragung per SSL

...Heizölpreise für weitere Städte

AGB

Stand: 11.10.2007

§1 Allgemeines
www.heizoelklick.de ist ein Onlineangebot der interaid GmbH (im Folgenden interaid / heizoelklick genannt) und beinhaltet einen Online-Preisrechner mit Bestellfunktion für Heizöl. Im Rahmen einer Vetragspartnerschaft vergibt interaid Vertriebsrechte an regional ansässige Heizölhändler (Vertragshändler) und gewährt diesen für das jeweilige Liefergebiet einen Gebietsschutz. Der Heizölvertrieb erfolgt erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vertragshändlers. Interaid stellt lediglich die technische Lösung und das Vertriebskonzept zur Verfügung. Weiterhin sichert interaid die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Handelsplattform und unterstützt die Vertragshändler durch gebündelte Marketingaktivitäten.

§2 Vertragsabschluß
Mit Auslösung einer Heizölbestellung zu einem auf heizoelklick veröffentlichten Tagespreis gibt der Verbraucher (privater oder gewerblicher Käufer) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Über den avisierten Kaufvertrag werden beide Parteien (der Verbraucher als Käufer und der Heizölhändler als Verkäufer) durch eine e-mail informiert, die alle relevanten Daten enthält. Käufer und Verkäufer sind angehalten sich schnellstmöglich telefonisch (od. auch schriftlich) in Verbindung zu setzen, um den Kaufvertrag zu bestätigen und einen Liefertermin zu vereinbaren. Hiermit gilt der Liefervertrag/Kaufvertrag unter Bezugnahme auf § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB als verbindlich geschlossen. Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung des Heizöls. Egal, wie sich der Ölpreis in der Zwischenzeit entwickelt. Das Rechtsgeschäft für die Lieferung kommt direkt zwischen dem jeweiligen Vertragshändler von heizoelklick (Verkäufer) und dem Verbraucher (Käufer) zustande. Zwischen Verbraucher und interaid als Betreiber von heizoelklick entsteht keine Vertragsbeziehung. Für alle Heizölbestellungen über heizoelklick gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Heizölhändlers (s.u.).

§3 Preise
Die auf der Website von heizoelklick veröffentlichten Preise für Heizölprodukte (Heizöl EL, Super Heizöl EL, und Heizöl EL schwefelarm) sind freibleibende Angebote des jeweiligen Vertragshändlers. Soweit nicht anders angegeben beinhalten alle Endpreise die gesetzl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, die Anlieferung frei Haus und alle sonstigen Steuern und Abgaben. Maßgeblich für den Abschluß ist immer der angezeigte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese Preis gilt bis zur Lieferung. Um Systemfehler und Fehlbestellungen auszuschließen bedarf es jedoch für einen rechtsgültigen Liefervertrag immer der entgültigen Bestätigung des Preises im Zuge der telefonischen (od. schriftlichen) Auftragsbestätigung durch den jew. Vertragshändler. Der Endpreis ergibt sich aus der tatsächlich abgenommenen Ölmenge. Weicht die abgenommene Liefermenge mehr als 10 % von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Vertragshändler berechtigt, den Literpreis entsprechend anzupassen.

§4 Lieferbedingungen
Die Vertragshändler von heizoelklick verpflichten sich, ausschließlich Qualitätsheizöl nach DIN 51603-1 und ggf. handelsübliche Markenadditive zu liefern. Die Liefermenge ist mittels eines amtlich geeichten Zählers am Fahrzeug, temperaturkompensiert auf 15 °C nachzuweisen. Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme des Ware verfügt und dieser den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die gemachten Angaben, insb. im Optionsfeld "Sparoptionen und Extras" müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Andernfalls ist der jeweilige heizoelklick-Vertragshändler berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen oder die Lieferung abzulehnen. Wenn vom jeweiligen Vertragshändler nicht anders angegeben müssen sich die einzelnen Abladestellen bei einer Sammelbestellung im Umkreis von 8 km befinden. Die zur Betankung erforderliche Schlauchlänge darf die vom jeweiligen Vetragshändler angegebene Obergrenze nicht überschreiten.

§5 Bezahlung
Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in bar oder mit EC-Cash (Maestro-Karte) am Fahrzeug.

§6 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Kundendaten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Ausführung des Auftrags an den jeweiligen Vertragshändler weitergeleitet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten, insbesondere zu Werbezwecken erfolgt nicht.

§7 Computersystem
Interaid übernimmt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten von heizoelklick und des Bestellsystems und eventuell daraus entstehender Schäden.

§8 Seiteninhalte und Marktinformationen
Interaid / der anbietende Heizölhändler (jew. Vertragshändler) behält sich die Rechte an den Seiteninhalten, veröffentlichten Marktinformationen und Heizölpreisen vor. Jede Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist ohne die schriftliche Zustimmung von interaid / dem jew. Vertragshändler untersagt.
Alle auf heizoelklick veröffentlichten Nachrichten und Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Für alle vom jew. Vetrgashändler selbstständig eingestellten Inhalte, ist dieser alleinig verantwortlich.

§9 Allgemeine Haftung und Gewährleistung
Interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen und für direkte Schäden oder Folgeschäden. Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

§10 Schlussbestimmungen
Für alle Rechtstreitigkeiten der interaid GmbH mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen, ist der alleinige Gerichtsstand Berlin. (Für den anbietenden Heizölhändler gilt immer dessen Gerichtsstand als vereinbart!). Dasselbe gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, wenn die vorstehenden Bedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen. Änderungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch interaid.



Ergänzende AGB der Firma Brennstoffhandel Rettschlag

Die Lieferung und der Verkauf von Waren durch Fa. Günter Rettschlag Brennstoffhandel erfolgt auf Basis der nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
  1. Lieferung, Qualität, Preise
    1. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Abgangslager oder -werk des Verkäufers. Versendet der Verkäufer die Ware auf Verlangen des Käufers ins Haus oder an einen anderen von ihm benannten Bestimmungsort, geht die Transportgefahr – auch bei Lieferung „frachtfrei“ – in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder dem Spediteur übergibt.
    2. Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Tankwagen, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager/-werk des Verkäufers durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen das Volumen am Bestimmungsort mittels geeichter Meßvorrichtung am Tankwagen festgestellt wird.
    3. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern der Verkäufer nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich zugesagt hat.
    4. Der Käufer hat für sofortige Abnahmebereitschaft zu sorgen. Er haftet dem Verkäufer für alle aus einer verzögerten Abnahme, insbesondere aus einer verzögerten Entleerung von Tankwagen entstehenden Kosten und Schäden.
    5. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- oder Ausland, die außerhalb des Einflußbereiches des Verkäufers stehen, trotz der gebotenen Sorgfalt für ihn unvorhersehbar sind und ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsmäßige Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann der Verkäufer für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder – bei längerer Behinderung – vom Vertrage zurücktreten oder diesen fristlos kündigen. Dies gilt z. B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihren Folgewirkungen, bei Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung des Transports, bei Störung der Versorgung der ESSO mit Rohölen und/oder Mineralölprodukten, insbesondere durch Ereignisse im Bereich von Rohölförderländern.
    6. Alle Produkte entsprechen den einschlägigen DIN-Normen. Für Prüffehler und Toleranzen gilt DIN 51848.
    7. Soll eine Ware auf Erlaubnisschein abgabebegünstigt geliefert werden, so hat der Käufer dem Verkäufer einen gültigen Erlaubnisschein so zeitig zu übergeben, daß dieser bei Übergabe der Ware dem Lieferlager des Verkäufers vorliegt. Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber nicht zu einer Prüfung der Gültigkeit des Erlaubnisscheins verpflichtet. Der Käufer hat den Verkäufer von allen aus der etwaigen Ungültigkeit des Erlaubnisscheins sich ergebenden Nachteilen freizustellen.

    8. Aufgrund der besonderen Marktbedingungen (Heizöl ist ein börsengehandeltes Produkt mit täglichen Preisschwankungen) gilt für alle Heizölbestellungen § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB. Heizölbestellungen können demnach nicht Widerrufen werden. Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung. Bei der nachträglichen Stornierung von Bestellungen ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr zu verlangen. Die Stornogebühr ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Heizölpreis am Tag der Bestellung und dem Heizölpreis am Tag der Stornierung. Die Stornogebühr beträgt mindestens jedoch 119 Euro inkl. MwSt.

    9. Sonderbedingungen Aktion "2 mal tanken 1 Preis" und "Heizöl 2010" Aktionszeitraum verlängert bis 15.12.2009. Nach Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ist die Buchung der Option „2 mal tanken 1 Preis„ bzw. „Heizöl 2010“ verbindlich. Dies ist notwendig, um beide Vertragsparteien (Kunde und Heizölhändler) vor Verlustrisiken zu schützen. Aufgrund der besonderen Marktbedingungen (Heizöl ist ein börsengehandeltes Produkt mit täglichen Preisschwankungen) gilt für alle Heizölbestellungen § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB. Heizölbestellungen können demnach nicht widerrufen werden. Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung. (Steueränderungen vorbehalten)

      Bei der nachträglichen Stornierung von Bestellungen ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr zu verlangen. Die Stornogebühr ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Heizölpreis am Tag der Bestellung und dem Monatsdurchschnittspreis im April 2010. Die Stornogebühr beträgt mindestens jedoch 119 Euro inkl. MwSt. Bei erheblicher Minderabnahme (weniger als 90 % der bestellten Menge) ist der Verkäufer zur anteiligen Berechnung der Stornogebühr berechtigt.


  2. Gewährleistung

    Bei begründeten Beanstandungen der Menge oder der Qualität ist der Verkäufer – unbeschadet seiner etwaigen Schadensersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – nur zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlagen diese Maßnahmen fehl, hat der Käufer das Recht nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Etwaige Beanstandungen müssen – soweit die Mängel offensichtlich sind – spätestens eine Woche nach Anlieferung, im übrigen unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden. Dem Verkäufer ist gleichzeitig Gelegenheit zu einer Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu geben.

  3. Haftung

    Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen: das gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung. Für Schäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung oder Verzuges haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf unmittelbare Sach- und Personenschäden, unter Ausschluß von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden.

  4. Eigentumsvorbehalt

    1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor.
    2. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Sache, räumt er dem Verkäufer schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein. Der Käufer verpflichtet sich, die neue Sache mit der gebotenen Sorgfalt für den Käufer zu verwahren.
    3. Werden die Vorbehaltsware oder die nach Ziffer 2 eingeräumten Rechte durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Käufer auf die Rechte des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich unterrichten.

  5. Zahlungsbedingungen

    1. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung netto Kasse ohne Abzug fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt sind, wird der Fälligkeitstermin auf der Basis des Liefertages errechnet, in diesem Fall ist rechtzeitige Bezahlung nur dann erfolgt, wenn der Verkäufer über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von ihm angegebenen Konto verfügen kann. Bei Verzug behält sich der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte – vor, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
    2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.
    3. Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind nur Beauftragte des Verkäufers unter Vorlage einer Inkassovollmacht berechtigt.
    4. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis sowie dessen Zurückbehaltung sind – insbesondere auch bei Mängelrügen – nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche des Käufers von dem Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, es sei denn, daß ein dem Käufer zustehendes Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  6. Schlussbestimmungen

    1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
    3. Änderungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.